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   BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23   

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BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23 (https://dejure.org/2024,8206)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2024 - 6 B 71.23 (https://dejure.org/2024,8206)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2024 - 6 B 71.23 (https://dejure.org/2024,8206)
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  • BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 50.16

    Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23
    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass sich der Inhalt der Zugangsleistungen im Einzelnen aus der konkreten Regulierungsverfügung ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 75).

    Vielmehr geht dieses ausdrücklich von der zur gebotenen Konfliktbewältigung bei der Zugangsregulierung für das gesetzliche Konzept eines abgestuften Regulierungsinstrumentariums entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus (dazu BVerwG, Urteile vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 75 [Vectoring I] sowie vom 21. September 2018 - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 11 [Vectoring II]).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23
    Zwischen den beiden Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2020 - 6 B 9.20 - juris Rn. 12 sowie vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23
    Denn ein Klärungsbedarf für eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung besteht dann nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
  • BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 8.17

    Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23
    Vielmehr geht dieses ausdrücklich von der zur gebotenen Konfliktbewältigung bei der Zugangsregulierung für das gesetzliche Konzept eines abgestuften Regulierungsinstrumentariums entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus (dazu BVerwG, Urteile vom 21. September 2018 - 6 C 50.16 - BVerwGE 163, 136 Rn. 75 [Vectoring I] sowie vom 21. September 2018 - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 11 [Vectoring II]).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23
    Sollten die Ausführungen der Beschwerde dahingehend zu verstehen sein, dass zusätzlich eine Divergenz zum Urteil des Senats vom 25. April 2001 (6 C 7.00 - CR 2001, 752 ) gerügt wird, werden die Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verfehlt.
  • BVerwG, 22.07.2020 - 6 B 9.20

    Erstattung von Evakuierungskosten aus Anlass einer Bombenbeseitigung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23
    Zwischen den beiden Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2020 - 6 B 9.20 - juris Rn. 12 sowie vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 13 A 4075/00

    Deutsche Telekom muss Wettbewerbern Zugang zur Inhouse-Verkabelung ermöglichen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23
    Die von der Beschwerde ergänzend angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 15. Februar 2002 (13 A 4075/00 - ZUM-RD 2002, 314) stammt schon nicht von einem Spruchkörper der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte.
  • BVerwG, 26.01.2021 - 6 B 46.20

    Durchführung eines Konsolidierungsverfahrens im Entgeltgenehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23
    Ist aber eine angefochtene Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 6 B 46.20 - juris Rn. 12 m. w. N.).
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